Beleuchtungsstärke & Farbwiedergabe
Leuchten für den Zahntechniker sollten eine Beleuchtungsstärke von mindestens 2800 Lux bis 3000 Lux für die Bereiche Anfangs-und Endkontrolle, Zahnauswahl, Keramik, Kuststoffverblendung, sowie allen Fertigungstechniken, wie Polieren, Modellieren, Gipsen oder Schleifen besitzen und eine ausgewogene Leuchtdichteverteilung aufweisen. Die Übergänge von starkem Arbeitslicht zur näheren, etwas dunkleren Umgebung, sollten weich sein und so zu einer harmonischen und ausgewogenen Helligkeitsverteilung im Raum beitragen. Ebenso ist eine korrekte Farbwahrnehmung für bestimmte Bereiche, wie Zahnauswahl, Anfangs-und Endkontrolle, Keramik und Kunststoffverblendung für den Zahntechniker unabdingbar. Hierfür empfiehlt es sich, Licht im Tageslichtspektrum (ab 5300 Kelvin) mit einem Farbwiedergabeindex von mindestens 90 zu wählen, um auch bei veränderten Lichtverhältnissen im Tagesablauf eine korrekte Farbwahrnehmung bei künstlichen Licht zu ermöglichen.