Entsorgung Altlampen WEE
Die Hersteller von Elektrogeräten sind für die Finanzierung, Organisation und Durchführung der Entsorgung ihrer Produkte verantwortlich.
Jeder Verbraucher ist nach dem Elektro‐ und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, Elektro‐Altgeräte ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Altbatterien und Altakkumulatoren, die aus dem Altgerät entnommen werden können/müssen vom Konsumenten getrennt abgegeben werden.
Entsprechend des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sind Verbraucher zur fach- und umweltgerechten Entsorgung von Leuchten, Leuchtmitteln und Ventilatoren verpflichtet. Zu diesen Produkten, die somit nicht über den Hausmüll zu entsorgen sind, zählen Leuchtmittel, Leuchten, Energiesparlampen mit und ohne Vorschaltgerät, LED-Leuchtmittel, Batterien und Akkus, Gasentladungslampen, Leuchtstoffröhren.
Glühlampen dürfen Sie hingegen auch weiterhin im Hausmüll entsorgen.
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen für Elektroaltgeräte sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Sofern das alte Elektro- bzw. Eletkronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor sie es zurück geben.
Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier .
Ihre Altlampen können Sie einfach an einer von Tausenden Lightcycle Sammelstellen abgeben. Damit helfen Sie, wichtige Ressourcen zu schonen, denn rund 90 Prozent der Bestandteile von Altlampen können wiederverwertet werden.
Für weitere Informationen oder Rückgabemöglichkeiten verwenden Sie bitte unser
Kontaktformular (Stichwort: Altlampenentsorgung)